Ressourcenprojekt ZiBiF
Zielorientierte Biodiversitätsförderung
Ressourcenprojekt ZiBiF
Zielorientierte Biodiversitätsförderung
Der Grundlagenplan legt fest, wo welche Lebensraumtypen ökologisch möglich und sinnvoll sind. Er besteht aus einer GIS-Modellierung basierend auf bestehenden Grundlagendaten wie Bodenkarten, Neigungen etc., die dann im Feld von einer ökologischen Fachperson verifiziert und ergänzt wird. Der Grundlagenplan besteht aus folgenden Fördertypen:
Naturschutzflächen, Pufferzonen um Naturschutzgebiete
Flächen, mit Potenzial für Trockenwiesen/-weiden und Feuchtwiesen
Flächen, für die Vernetzung von Lebensräumen (Lebensraumkorridore), zum Beispiel entlang von Wäldern, Gewässern, Naturschutzgebieten
Flächen in Ackerbaugebieten für die Förderung von Ackerbiotopen
Für jeden Betrieb, der mitmacht, wird der Plan im Feld überarbeitet. Abgrenzungen werden überprüft, Potenzialfläche ergänzt und weitere Elemente, deren Funktionalität weniger vom Standort, sondern von anderen Kriterien (Grösse, Strukturen, Vielfalt) abhängig ist, erhoben. Geprüft wird zudem, in welcher Form bisher nicht abgebildete kommunale Naturschutzflächen oder andere bestehende biologisch wertvolle Flächen berücksichtigt werden können.
Der verifizierte Grundlagenplan bildet die Basis für das Punktesystem, auf der der Beitrag für die Biodiversitätsförderung errechnet wird.
Je besser die Lage und je höher die vorhandene biologische Qualität ist, desto mehr Punkte erhält eine Fläche und dadurch ergeben sich mehr Beiträge.
Geeignete Lage: Für die Biodiversitätsförderung geeignete Flächen sind im Grundlagenplan dargestellt.
Biologische Qualität: Biodiversitätsförderflächen müssen eine Mindestqualität erfüllen. Die Qualitätsbeurteilung erfolgt ähnlich wie bei der DZV-Qualitätsstufe II, die Stufen sind aber feiner gegliedert (QII-, QII, QII+…).
Flächen ausserhalb der im Grundlagenplan bezeichneten Gebiete, oder Flächen, die die Mindestqualität nicht erfüllen, erhalten keine Punkte und keine Beiträge.
Es wird von den Bewirtschaftenden erwartet, dass sie den Punktestand im Laufe der Projektdauer erhöhen wollen.
Falls ein Betrieb in den ersten beiden Jahren (2021 und 2022) mit dem neuen Beitragssystem weniger Biodiversitätsbeiträge auslöst als bisher, wird die Differenz durch einen “Beitrag Besitzstandwahrung” ausgeglichen. Ab dem Jahr 2023 steht den Betrieben kein Besitzstandsausgleich mehr zu.
Die ersten Informationen zur Funktions- und Arbeitsweise des Projektes mit den allgemeinen Bedingungen, Rechten und Pflichten erhalten die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter an der Informationsveranstaltung (29.September 2020).
Am Startworkshop im November 2020 nahmen die Betriebe teil, die sich am Projekt beteiligen. Dort erhielten sie erste konkrete Angaben, wie sich die Situation auf ihren Betrieben präsentiert. Ausserdem lernten sie die Beratungskräfte kennen und konnten sich untereinander vernetzen.
Im Frühling/Sommer 2021 nachdem die biologischen Grundlagen und der aktuell erreichte Punktestand erhoben waren, fanden persönliche Gespräche auf den Betrieben zur individuellen Betriebssituation statt. Diese umfassten insbesondere folgende Punkte:
Der Grundlagenplan wird erläutert.
Wo im Feld sind welche Lebensraumtypen möglich und wie ist der aktuelle Stand.
Wie sieht der Idealzustand aus.
Welche Ideen und Vorstellungen haben die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter.
Welche Entwicklungsziele sind denkbar und können sie erreicht werden.
Anhand von Hilfsmitteln (Karten, die kurz die wichtigsten Eigenschaften der anzustrebenden Lebensräume oder auch von Arten aufzeigen) werden erfolgversprechende oder weniger geeignete Massnahmen besprochen.
Das Beitragssystem wird erklärt und der aktuelle Punktestand aufgezeigt.
Dieses Gespräch ist die Grundlage für die zwischen Projekt und Betrieb abzuschliessende Vereinbarung. Die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter entscheiden aufgrund der Gesprächsinformationen, mit welchen Flächen sie im Projekt mitmachen möchten und wohin sich die Flächen entwickeln sollen.
Im Verlauf des Projekts sind sie frei, auf den Vertragsflächen die Bewirtschaftungsmassnahmen zu wählen (z.B. den Schnittzeitpunkt, Aufwertungsmassnahmen, setzen von Sträuchern, bauen von Strukturen usw.). Sie sind nur verpflichtet, ein Bewirtschaftungsjournal zu führen und die Entwicklung der Flächen zu dokumentieren.
Wichtig zu wissen: Die Beratungspersonen unterstützen die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter mit Hilfsmitteln, Weiterbildungen, Workshops und Arbeitskreisen, und stehen während der ganzen Projektdauer für Beratungen und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Bis Mitte 2022 haben die zweiten Beratungsgespräche im Feld stattgefunden. Die Landwirte konnten ihre Bewirtschaftung aufzeigen und bekamen von den Beratungspersonen Tipps zur Aufwertung. Ausserdem wurden die Indikatorkarten zur Beobachtung der Flächen eingeführt.
-> Indikatorkarte Aufnahme Vögel
-> Indikatorkarte Aufnahme Schmetterlinge
-> Indikatorkarte Aufnahme Pflanzen
-> Indikatorkarte Checkliste Wüchsige Fromentalwiese
-> Indikatorkarte Beurteilung Hecken
-> Indikatorkarte Beurteilung Hochstammobstgärten
Die Biodiversitätsziele stehen im Vordergrund, mit den Betriebsleitenden werden keine Massnahmen vereinbart.
Die Flächen werden in Eigenverantwortung so gepflegt, dass die angestrebte Qualität erreicht werden kann. Die Betriebsleitungspersonen werden unterstützend beraten bei der Entscheidung, welche Massnahmen zielführend und welche schädigend sein können. Die umgesetzten Massnahmen können von den Vorgaben der DZV (QI, QII und Vernetzung) abweichen.
Die Bewirtschaftenden dokumentieren die ausgeführten Massnahmen und beobachten die Entwicklung ihrer Flächen.
Sie nehmen an Weiterbildungen und Arbeitskreisen teil.
Im Rahmen des Projektes werden verschiedene offene Fragen beantwortet, zum Beispiel ob sich die Qualität und Lage der Flächen in den ausgewiesenen Gebieten verbessert hat, ob eine positive Entwicklung der Artenvielfalt beobachtbar ist, ob spezifische Biodiversitätsfördermassnahmen umgesetzt werden, ob die Motivation der Bewirtschaftenden für die Biodiversitätsförderung durch den zielorientierten Ansatz gesteigert werden konnte und ob der administrative Aufwand für die Bewirtschaftenden gegenüber dem heutigen System gesenkt werden kann.
Um diese und auch weitere Fragen beantworten zu können, werden von Projektfachpersonen auf einigen Flächen zu Beginn, während und am Ende des Projektes durch Fachexperten Pflanzen- und Vogelarten aufgenommen. Die Bewirtschaftenden dokumentieren ebenfalls anhand von einfachen Indikatoren die Veränderungen auf einzelnen Flächen. Um Rückschlüsse auf Motivation, Herausforderungen bei der Bewirtschaftung, Beratungsbedarf und administrativen Aufwand des zielorientierten Ansatzes ziehen zu können, werden mit allen Bewirtschaftenden während der Projektdauer Interviews durchgeführt.